Grabpflege

Die Grabstättenpflege kann von der Friedhofsverwaltung übernommen werden.

Hierfür gibt es verschiedene Dauerpflegeverträge:

Jahrespflege

Der Pflegeumfang umfasst die gärtnerische Pflege, Frühjahrsbepflanzung, Sommerbepflanzung und die Winterabdeckung mit Tannengrün und Strauß. Diese Aufstellung wird mit dem Auftraggeber durchgesprochen und vertraglich festgehalten. Die Rechnungsstellung für das laufende Jahr erfolgt im Sommer/Herbst eines jeden Jahres. Der Jahrespflegevertrag kann mit sofortiger Wirkung jederzeit gekündigt werden.

 

eine jährliche Pflege für

  • ein Urnengrab kostet  ca.  125,00 €
  • ein Erdgrab kostet      ca.  189,00 €
  • ein doppeltes Erdgrab ca.  272,00 €

 

Stiftung

Eine Stiftung wird eingerichtet, um langfristig die Grabpflege einer Grabstätte sicherzustellen. Das dafür notwendige Kapital wird nach Pflegeumfang, Sonderkosten und Laufzeit ermittelt und auf ein Treuhandkonto angelegt. Jährlich werden dann die Kosten der Grabpflege vom Konto abgebucht.

Der Beginn der Grabpflege kann je nach Vertragsvereinbarung sofort, oder nach dem Ableben des Auftraggebers  erfolgen.

 

Gern stehen wir Ihnen beratend zur Seite