Reihengräber

Das Reihengrab wird vom Friedhofsträger der Reihe nach vergeben.

 

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  • Es gibt Urnen- und Erd-Reihengräber
  • Die Grabstättenlaufzeit bei einem Urnengrab beträgt 20 Jahre und bei einem Erdgrab 25 Jahre.
  • Eine Grabstättenverlängerung ist nicht möglich
  • Auf die Reihengrabstätte kann ein stehender Grabstein gestellt oder ein Kissenstein gelegt werden.(siehe Friedhofssatzung)